AGB — Sailtrip Yacht Schule S.Y.S. & Sailtrip Yacht Charter
I. Allgemeine Regelungen
1.1 Anwendbarkeit dieser AGB
Die Sailtrip Yacht Schule S.Y.S. & Sailtrip Yacht Charter S.Y.C. (im Folgenden: S.Y.S.&S.Y.C.) erbringt sämtliche Leistungen gegenüber Ihren Kunden (im Folgenden: Kunden bzw. Kunde) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: AGB).
1.2. Zustandekommen von Verträgen
Mit der Anmeldung für Kurse, Fernkurse oder Törns oder mit der Bestellung von Material bietet der Kunde S.Y.S. & S.Y.C. den Abschluss eines entsprechenden Vertrags verbindlich an und hält sich an dieses Angebot 14 Tage gebunden. Dabei ist gleichgültig, ob die Anmeldung persönlich oder über Fernkommunikationsmittel übermittelt wird.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch S.Y.S. & S.Y.C. zustande, die ebenfalls persönlich oder über Fernkommunikationsmittel erklärt werden kann. Weicht der Inhalt der Antwort von S.Y.S. & S.Y.C. von der Anmeldung bzw. Bestellung des Kunden ab, stellt die Antwort ein neues Angebot durch S.Y.S. & S.Y.C. dar, welches der Kunde binnen 14 Tagen ab Zugang annehmen kann.
1.3. Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur im Falle der Anbahnung eines Rechtsgeschäfts zum Zweck von dessen Abwicklung von S.Y.S. & S.Y.C. gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn S.Y.S. & S.Y.C. tritt nur als Vermittler auf oder schaltet Subunternehmer ein; in diesen Fällen werden die Daten ausschließlich an die betreffenden Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen zum Zweck der Abwicklung des Vertragsverhältnisses weitergeleitet.
Gespeicherte personenbezogene Daten von Kunden werden von S.Y.S. & S.Y.C. auch zum Zweck der Kundenbetreuung und Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbedingten Daten für Zwecke der Kundenbetreuung und Werbung durch Erklärung an S.Y.S. & S.Y.C. zu widersprechen.
1.4. Lastschriftverfahren
Im Falle einer Einzugsermächtigung ist der Kunde für die korrekte Angabe der Bankverbindung und genügende Kontodeckung verantwortlich. Angefallene Bankspesen bei Rückbelastung der Lastschrift sind vom Verursacher zu tragen.
1.5. Urheberrechtlicher Schutz an Unterlagen
Von S.Y.S. & S.Y.C. herausgegebene Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von S.Y.S. & S.Y.C. ist nicht gestattet.
1.6. Preise und Preisnachlässe
Die Preise für die von S.Y.S. & S.Y.C. angebotenen Produkte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von S.Y.S. & S.Y.C.
Sofern S.Y.S. & S.Y.C. auf Entgelte für bestimmte Kurse, für bestimmte Personengruppen Rabatte gewährt, gelten die jeweils aktuellen Rabattkonditionen, die ebenfalls auf der Preisliste veröffentlicht werden.S.Y.S. & S.Y.C. behält sich für die Zukunft vor, Nachlässe jederzeit zu ändern.
1.7. Prüfungen und Kostenumlagen
Die Teilnahme des Kunden an prüfungsvorbereitenden Theorie– oder Praxiskursen oder Törns bei S.Y.S. & S.Y.C. begründet als solche keinerlei Verpflichtung von S.Y.S. & S.Y.C., den Kunden bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen des DSV/DMYV zur Prüfung anzumelden. Auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden hin wird S.Y.S. & S.Y.C. den Kunden zur Prüfung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss des DSV/DMYV anmelden. Jede Prüfung wird vom Prüfungsausschuss des DSV/DMYV in eigener Verantwortung durchgeführt. Auch wenn Prüfungen auf von S.Y.S. & S.Y.C. bereitgestellten Schiffen stattfinden, ist S.Y.S. & S.Y.C. nicht Veranstalter der Prüfungen. Insbesondere haftet S.Y.S. & S.Y.C. in keiner Weise, falls aus einem von S.Y.S. & S.Y.C. nicht zu vertretenden Grund eine Prüfung nicht stattfinden kann (z.B. ungeeignetes Wetter, Nichterscheinen des Prüfers).
1.8. Haftung von S.Y.S. & S.Y.C.
S.Y.S. & S.Y.C. haftet gegenüber Kunden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der von S.Y.S. & S.Y.C. zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
Für andere als die vorgenannten Schäden ist die Haftung von S.Y.S. & S.Y.C. auf das Dreifache des vom Kunden zu zahlenden Entgelts beschränkt, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
S.Y.S. & S.Y.C. behält sich vor, sich auf mögliche gesetzliche Haftungserleichterungen aufgrund seefahrtsrechtlicher Regelungen zu berufen, sofern diese im konkreten Fall in Betracht kommen.
S.Y.S. & S.Y.C. haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Hierunter sind solche Leistungen zu verstehen, die von S.Y.S. & S.Y.C. lediglich vermittelt werden und die in den dem Vertrag zu Grunde liegenden Informationsunterlagen und/oder der Vertragsbestätigung ausdrücklich und eindeutig als Leistungen Dritter gekennzeichnet sind, die nicht Bestandteil der von S.Y.S. & S.Y.C. zu erbringenden Leistung sind.
1.9. Kostentragung bei Rücksendung von Waren
Hat der Kunde Waren bestellt, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
1.10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Jeder Vertrag zwischen S.Y.S. & S.Y.C. und Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche der S.Y.S. & S.Y.C. gegen den Teilnehmer der Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
II. Regelungen für Fernkurse (mit Fernkursunterlagen von S.Y.S. & S.Y.C.)
Für Fernkurse, bei welchen Fernkursunterlagen von S.Y.S. & S.Y.C. versendet werden, gelten neben den oben unter I. aufgeführten allgemeinen Regelungen auch die nachfolgenden Regelungen.
2.1. Leistungsumfang
Die Fernkursunterlagen werden im Abstand von zehn Tagen an den Kunden übersandt. Die Leistungspflicht von S.Y.S. & S.Y.C. erstreckt sich auf einen Zeitraum von max. 6 Monaten, beginnend mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung durch S.Y.S. & S.Y.C.. Nach Ablauf dieses Zeitpunkts ist S.Y.S. & S.Y.C. von der Pflicht zur Leistung frei. Diese Regelung gilt auch für Fernkurse von Delius Klasing als Online Partner.
2.2. Kündigung
Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.
Die Kündigung des Fernunterrichtsvertrages berührt nicht die Lieferung der bestellten Zusatzmaterialien. Der Teilnehmer kann jedoch innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist, durch Erklärung mittels Brief oder per eMail gegenüber S.Y.S. & S.Y.C. von dem Vertrag über die Lieferung von Zusatzmaterialien zurücktreten, sofern die noch durchzuführende Lieferung der Sache infolge der Kündigung des Fernunterrichtsvertrages für den Kursteilnehmer kein Interesse mehr hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Ein Rücktritt bezüglich bereits übersandter und/oder in Gebrauch genommener Zusatzmaterialien ist nicht möglich. Ein Rücktritt kann auch durch Rücksendung des Lehrmaterials erfolgen.
Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistung des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht. Für die von dem Kursteilnehmer bereits in Benutzung genommenen Zusatzmaterialien erfolgt keine Rückvergütung.
III. Regelungen für Online-Fernkurse
Für Online-Fernkurse, bei welchen Lehrinhalte auf der Webseite von www.bootsführerschein-portal.de abgerufen werden können, gelten neben den oben unter I. aufgeführten allgemeinen Regelungen auch die nachfolgenden Regelungen:
3.1. Veranstalter und Abruf der Online-Fernkurse
S.Y.S. & S.Y.C. bietet im Bündel mit eigenen Leistungen Online-Fernkurse an. Veranstalter der Online-Kurse ist nicht S.Y.S. & S.Y.C. sondern die Delius Klasing Verlag GmbH, Siekerwall 21, 33602 Bielefeld (im Folgenden: Delius Klasing). Die Kursinhalte können über das Webportal von Delius Klasing GmbH unter www.bootsführerschein-portal.de (im Folgenden: Webportal) abgerufen werden. Die für den Abruf der Kursinhalte erforderlichen Zugangscodes werden von S.Y.S. & S.Y.C. nach Vertragsschluss und Zahlung der geschuldeten Vergütung an den Kunden übermittelt.
3.2. Registrierung bei Delius Klasing und Geltung von deren AGB
Der Kunde muss, um Fernkurse auf dem Webportal abrufen zu können, sich auf dem Webportal registrieren und dort ein Nutzerkonto anlegen. Dabei sind Vor– und Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse anzugeben. Des weiteren muss der Kunde den AGB und der Datenschutzerklärung von Delius Klasing zustimmen. Durch die Registrierung und die Anlage des Nutzerkontos entstehen dem Kunden – abgesehen von den Kosten des Internetzugangs – keine weiteren Kosten.
3.3. Zeitliche Beschränkung der Abrufbarkeit
Die Online-Fernkurse sind in der Regel nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums abrufbar. Details ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
3.4. Gewährleistung und Haftung
S.Y.S. & S.Y.C. schließt für die Leistungen von Delius Klasing jede eigene Haftung und Gewährleistung aus. Im Gegenzug tritt S.Y.S. & S.Y.C. mögliche eigene Gewährleistungs– oder Haftungsansprüche gegenüber Delius Klasing bereits jetzt an den Kunden ab. S.Y.S. & S.Y.C. weist darauf hin, dass die Haftung von Delius Klasing gemä#ß den in Ziff. 2 erwähnten AGB von Delius Klasing in dem dort genannten Umfang beschränkt ist.
IV. Regelungen für Theorie– und Praxiskurse (See & Binnen)
Für Theorie– und Praxiskurse (Binnen) gelten neben den oben unter I. aufgeführten allgemeinen Regelungen auch die nachfolgenden Regelungen.
4.1. Kursentgelte und Anmeldungsentgelte
In Theoriekursgebühren sind weder Prüfungsgebühren noch Lehrmaterial enthalten. Sie schließen auch keine Ausbildung auf dem Wasser ein.
Das Entgelt für den Theoriekurs muss spätestens bei der ersten Kursveranstaltung bezahlt werden, das Entgelt für den Praxiskurs muss spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bezahlt sein.
4.2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Teilnehmer erkennt an, dass bei Praxiskursen allein die Entscheidung des S.Y.S. & S.Y.C.-Segellehrers in seglerischer bzw. seemännischer Hinsicht maßgebend ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen des Segellehrers unbedingt Folge zu leisten.
4.3. Rücktrittsrecht von S.Y.S. & S.Y.C.
Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von vier Personen für einen Kurs behält sich S.Y.S. & S.Y.C. vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die eingezahlten Gebühren ohne Abzug zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht. S.Y.S. & S.Y.C. benachrichtigt den Kursteilnehmer mindestens eine Woche vor Kursbeginn, falls ein Kurs nicht stattfinden sollte.
4.4. Umbuchungen
Für gebuchte Theoriekurse kann der Kunde vor Beginn oder auch während des Kurses einmalig eine Umbuchung in einen identischen Kurs mit anderen Veranstaltungsterminen (Alternativkurs) verlangen, sofern damit beim ursprünglich gebuchten Kurs die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht unterschritten wird und der gewünschte Alternativkurs nicht ausgebucht ist.
V. Regelungen für S.Y.S. & S.Y.C.-Törns
Für S.Y.S. & S.Y.C. –Törns gelten neben den oben unter I. aufgeführten allgemeinen Regelungen auch die nachfolgenden Regelungen.
5.1. Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den der Buchung zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die An– und Abreise zum bzw. vom Ausgangsort des Törns ist nicht Gegenstand der von S.Y.S. & S.Y.C. zu erbringenden Leistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
S.Y.S. & S.Y.C. behält sich vor, die Leistungsbeschreibungen aus erheblichen Gründen inhaltlich zu ändern, bevor ein Vertrag zustande gekommen ist und den Kunden über die Änderungen zu informieren. Ein Vertrag kommt in diesem Falle nur zustande, wenn der Kunde sein Einverständnis mit den geänderten Konditionen erklärt.
5.2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Für die pünktliche Anreise zum S.Y.S. & S.Y.C. –Törn ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Sollten sich aus der Verspätung eines Törnteilnehmers berechtigte Schadensersatz– bzw. Minderungsansprüche sonstiger Törnteilnehmer gegenüber S.Y.S. & S.Y.C. ergeben, so ist der schuldhaft zu spät Kommende S.Y.S. & S.Y.C. gegenüber zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet.
Der Kunde erkennt an, dass bei Törns allein die Entscheidung des S.Y.S. & S.Y.C.-Skippers an Bord in seglerischer bzw. seemännischer und navigatorischer Hinsicht maßgebend ist. Der Kunde erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen des Skippers Folge zu leisten.
Der Kunde erkennt an, dass jeder Segeltörn aufgrund der Benutzung eines Bootes sowie durch den Aufenthalt auf See mit spezifischen Risiken verbunden ist, die von Seiten des Kunden zu jedem Zeitpunkt eine besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht erfordern.
Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall– und Reisegepäckversicherung empfohlen.
5.3. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Für die notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Einholung von Visa, ist der Kunde selbst verantwortlich. Hat der Kunde im Einzelfall S.Y.S. & S.Y.C. mit der Beantragung eines Visums beauftragt, so haftet S.Y.S. & S.Y.C. nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass S.Y.S. & S.Y.C. die Verzögerung zu vertreten hat.
5.4. Törn-Durchführung
Das Gebiet, in welchem der Törn stattfindet, ergibt sich aus der Beschreibung von S.Y.S. & S.Y.C.. Der Schiffsführer vertritt S.Y.S. & S.Y.C. während des Törns. Der Schiffsführer ist berechtigt, gegenüber Kunden Erklärungen namens von S.Y.S. & S.Y.C. abzugeben und Erklärungen des Kunden mit Wirkung für S.Y.S. & S.Y.C. entgegenzunehmen. Der Schiffsführer legt die genaue Route fest und kann diese ändern, falls dies aufgrund der Wetterverhältnisse oder aufgrund höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarie) angezeigt ist. Hierbei werden die Wünsche der Crew nach Möglichkeit berücksichtigt.
5.5. Entgelt für Törnteilnahme und Zahlung
Die Törnpreise verstehen sich exklusive Prüfungsgebühren, An-/Abreisekosten, Bordkasse und Verpflegung. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 25% des Törnpreises fällig, die Restzahlung vier Wochen vor Törnbeginn. Auf dem Schiff wird eine Bordkasse eingerichtet, aus welcher Hafengebühren, Treibstoffkosten, Endreinigung und Bordverpflegung bezahlt werden. In die Bordkasse haben alle Törnteilnehmer – mit Ausnahme des Skipper/Co Skipper – gleich hohe Einzahlungen zu leisten. Wird an Land gegessen, trägt die Crew / Bordkasse die Skipper Verpflegungskosten .
5.6. Stornierung des Vertrags durch den Kunden
S.Y.S. & S.Y.C. ist bereit, eine Stornierung des Kunden gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zu akzeptieren. Dabei ist S.Y.S. & S.Y.C. berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen, die bei einer Stornierung bis zu 90 Tage vor Törnbeginn 30 % des Törnpreises, bei einer Stornierung bis zu 36 Tage vor Törnbeginn 60 % des Törnpreises und ab dem 35. Tag vor Törnbeginn 90 % des Törnpreises beträgt. Bei Nichterscheinen des Kunden beträgt die Entschädigung 100 % des Törnpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen S.Y.S. & S.Y.C. nachzuweisen, dass S.Y.S. & S.Y.C. kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von S.Y.S. & S.Y.C. geforderte Pauschale. Finden S.Y.S. & S.Y.C. oder der Kunde eine geeignete Ersatzperson, so entstehen dem Teilnehmer Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Törnpreises. S.Y.S. & S.Y.C. behält sich das Recht vor, eine vom Kunden benannte Ersatzperson unter Berücksichtigung der Seemannschaft als ungeeignet zurückzuweisen. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden, insbesondere im Hinblick auf Fernabsatzverträge, bleiben durch diese Regelungen unberührt.
5.7. Rücktrittsrecht von S.Y.S. & S.Y.C.
S.Y.S. & S.Y.C. behält sich den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, wenn eine für den Törn in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt muss spätestens zwei Wochen vor Törnbeginn erklärt werden. Ist für S.Y.S. & S.Y.C. bereits früher erkennbar, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, so wird S.Y.S. & S.Y.C. den Rücktritt so früh wie möglich erklären.
5.8. Abhilfeverlangen des Kunden
Soweit Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim Schiffsführer oder bei S.Y.S. & S.Y.C. zu melden und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist erst zulässig, wenn S.Y.S. & S.Y.C. die angemessene Frist ohne Abhilfe hat verstreichen lassen. Eines derartigen Abhilfeverlangens bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von S.Y.S. & S.Y.C.verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten wird.
5.9. Ausschlussfrist für Ansprüche
Alle Ansprüche des Kunden, die auf eine nicht vertragsgemäße Durchführung des Törns durch S.Y.S. & S.Y.C. zurückgehen, muss der Kunde innerhalb von einem Monat ab dem vertraglich vereinbarten Ende des Törns gegenüber S.Y.S. & S.Y.C. geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde derartige Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
5.10. Kündigung wegen Fehlverhaltens des Kunden
Stört ein Kunde trotz einer bereits erteilten mündlichen Abmahnung weiterhin den Verlauf des Törns (z.B. alkohol– oder rauschmittelbedingt Probleme oder wiederholte Nichtbeachtung von Anweisungen des Schiffsführers im Rahmen von dessen Kompetenzen) in einem Umfang, der eine sofortige Vertragsbeendigung rechtfertigt, ist S.Y.S. & S.Y.C. zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Kündigt S.Y.S. & S.Y.C., so behält S.Y.S. & S.Y.C. den Anspruch auf den Reisepreis. S.Y.S. & S.Y.C. muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die S.Y.S. & S.Y.C. aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von evtl. Leistungsträgern an S.Y.S. & S.Y.C. gutgebrachten Beträge.
5.11. Höhere Gewalt
Sowohl S.Y.S. & S.Y.C. als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt der Törn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle gilt § 651j BGB. S.Y.S. & S.Y.C. hat den Törnpreis zurückzuerstatten, kann aber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die vorgenannte Regelung gilt entsprechend auch für den Fall, dass das für den Törn vorgesehene Schiff wegen einer Havarie unvorhersehbar nicht eingesetzt werden kann und ein geeignetes Ersatzschiff nicht zur Verfügung steht.
5.12. Haftung des Kunden
Für Schäden, welche Kunden an den von S.Y.S. & S.Y.C. bereitgestellten Schiffen und deren Ausrüstung schuldhaft verursachen, hat S.Y.S. & S.Y.C. eine Kaskoversicherung abgeschlossen, die Schäden bis zu EUR 100.000 abdeckt und eine Selbstbeteiligung von 3.000,- EUR pro Schadensfall vorsieht. Schäden, welche Törnteilnehmer bei Betrieb des Bootes schuldhaft gegen über Dritten verursachen, sind durch eine von S.Y.S. & S.Y.C. abgestellte Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese deckt einen Betrag von EUR 6,0 Mio. pauschal für Personen– und/oder Sachschäden, höchstens jedoch EUR 1,023 Mio. je geschädigter Person. S.Y.S. & S.Y.C. weist darauf hin, dass die genannten Versicherungen nicht im Falle von Vorsatz und nur eingeschränkt im Falle grober Fahrlässigkeit eintreten.
Der Kunde haftet gegenüber S.Y.S. & S.Y.C. für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, soweit die Kaskoversicherung nicht eintritt bzw. im Falle des Eintritts in Höhe der Selbstbeteiligung. Die Haftung reduziert sich quotal nach Anzahl der Beteiligten, wenn mehrere den Schaden gemeinschaftlich verursacht haben. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, haften alle Törnteilnehmer quotal nach Anzahl der Köpfe.
5.13. Mitteilung von Kundendaten an andere Törnteilnehmer
Um Kunden die Möglichkeit der Koordination der Anreise zu geben, erstellt S.Y.S. & S.Y.C. vor Törnbeginn eine Liste der Teilnehmer, alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Kunde vor Törnbeginn erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies S.Y.S. & S.Y.C. gegenüber gesondert erklärt werden.
Rednitzhembach
Stand Februar 2014
Irrtum und Änderungen vorbehalten.